Allgemeine Beförderungsbedingungen Forschungsbetrieb Projekt AMEISE

§ 1 Geltungsbereich und Zustimmung zu den Beförderungsbedingungen

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Mitfahrt im automatisiert fahrenden Kleinbus des Projektes AMEISE zwischen dem Bahnhof Ehningen und Birkensee 1 in 71139, Ehningen. Der Abschluss des Beförderungsvertrages mit der Bertrandt Technikum GmbH erfolgt mit dem Betreten des AMEISE-Shuttles, sofern zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

 Zustimmung der allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs auf der AMEISE-Homepage. Die Bestätigungs-E-Mail ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen
oder
 Unterzeichnen des Formulars (welches hier heruntergeladen werden kann) zur Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs. Das unterzeichnete Formular ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen.

(2) Sollten Sie Fahrten mit dem AMEISE-Shuttle in Begleitung Ihrer Kinder (bis 17 Jahre) absolvieren, so erklären Sie mit Vorzeigen Ihrer Bestätigung der allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage oder der Abgabe des unterzeichneten Formulars beim Fahrzeugbegleiter, dass Sie diese Beförderungsbedingungen auch für die Beförderung Ihrer Kinder für die aktuelle Fahrt akzeptieren.

(3) Minderjährige ab 13 Jahren sind zur eigenständigen Mitfahrt berechtigt. Sie benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um den Beförderungsvertrag wirksam abzuschließen. Diese Einwilligung muss von den minderjährigen Fahrgästen während der Fahrt mitgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht zum Download hier bereit.

§ 2 Anspruch auf Beförderung

Während des Versuchsbetriebs können unvorhergesehene Unterbrechungen leider nicht ausgeschlossen werden, da beim autonomen Fahren neuartige Technologien zum Einsatz kommen. Daher besteht kein Anspruch auf Beförderung. Sachen und Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 befördert.

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Versuchsbetriebs oder für die Mitreisenden darstellen, werden durch den Fahrzeugbegleiter von der Beförderung ausgeschlossen. Die betrifft insbesondere:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

(2) Kinder unter 13 Jahren werden von der Beförderung ausgeschlossen, es sei denn, sie werden während der gesamten Fahrstrecke von einem Erziehungsberechtigten begleitet. Die Bestimmungen in Absatz (1) bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Bei der Nutzung der Fahrzeuge sind Fahrgäste dazu angehalten, sich in einer Weise zu verhalten, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und die Sicherheit sowohl ihrer eigenen Person als auch anderer Mitreisender gewährleistet. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.

(2) Fahrgäste sind gebeten, das ankommende Fahrzeug beim Warten an der Haltestelle nicht zu behindern oder zu einer Bremsung zu nötigen. Dies gilt auch beim Abfahren von der Haltestelle. Wir bitten daher darum, einen angemessenen Abstand zum Fahrzeug einzuhalten.

(3) Im Notfall steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, den Soforthalt zu aktivieren, der das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen bringt. Die Überwachung des Verkehrs und die Steuerung des Fahrzeugs obliegen dem Fahrzeugbegleiter. Sollten Sie sich unwohl fühlen, zögern Sie nicht, den Fahrzeugbegleiter anzusprechen.

(4) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

1. sich mit dem Fahrzeugbegleiter während der Fahrt mit Ausnahme von Notfallsituationen zu unterhalten, sich unmittelbar in seinem Arbeitsbereich aufzuhalten oder seine Sicht zu behindern,

2. das Fahrzeug vor vollständiger Öffnung der Türen zu betreten oder zu verlassen, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, sich im Türbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, die Türen zu versperren oder andere Fahrgäste daran zu hindern, den Türbereich zügig zu verlassen,

3. ein rangierendes Fahrzeug zu betreten sowie in Abwesenheit des Fahrzeugbegleiters das Fahrzeug zu betreten oder zu bedienen,

4. im Fahrzeug zu rauchen, dies umfasst auch elektrische Zigaretten,

5. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden,

6. bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisung des Betriebspersonals das Fahrzeug zu verlassen,

7. das Fahrzeug zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

8. im Fahrzeug Druckschriften zu verteilen oder Propaganda zu betreiben,

9. im Fahrzeug zu musizieren oder zu betteln,

10. im Fahrzeug zu essen.

(5) Wir bitten um die Nutzung der vorhandenen Anschnallgurte. Fahrgäste werden gebeten, bis zum Halt des Fahrzeugs ihren Sitzplatz nicht zu verlassen. Es ist mit plötzlichen und starken Bremsungen des Fahrzeugs zu rechnen.

(6) Das Fahrzeug ist für Rollstuhl nutzende Personen barrierefrei ausgestattet (automatische Rampe und Gurtsystem). Der Fahrzeugbegleiter unterstützt bei der Anbringung des Gurtsystems.

(7) Die Aufsicht über Kinder liegt in der Verantwortung der volljährigen Begleiter. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben. Ein Kindersitz ist im Fahrzeug nicht vorhanden.

(8) Wenn ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten gemäß den Absätzen (1) bis (6) verletzt, behalten wir uns das Recht vor, ihn von der Beförderung auszuschließen.

(9) Im Falle von mutwillig durch den Fahrgast verursachten Verunreinigungen von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen behalten wir uns vor, Reinigungskosten zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(10) Personen, die gegen die Verhaltensvorschriften verstoßen, können straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden, und es können weiterführende zivilrechtliche Ansprüche entstehen.

§ 5 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

Für die Beförderung fallen keine Entgelte an. Bitte halten Sie die Bestätigung Ihrer Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage (Bestätigungs-E-Mail) oder das von Ihnen unterzeichnete Formular bereit, damit sie vor der Fahrt vom Fahrzeugbegleiter eingesehen werden kann.

§ 6 Beförderung von Sachen

(1) Im Versuchsbetrieb kann die Beförderung von Sachen leider nicht garantiert werden, ein Anspruch darauf besteht daher nicht. Leichtes Handgepäck, Kinderwagen und Gehhilfen können mitgeführt werden.
(2) Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände dürfen nicht befördert werden. Insbesondere betrifft dies:

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die die Fahrgäste verletzt werden können,

3. Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr als leichtes Handgepäck angesehen werden können.

(3) Im Versuchsbetrieb können wir leider keine (zusammengeklappten) Fahrräder, Tandems, Dreiräder, E-Scooter, Laufräder, Lastenräder oder ähnliche Fahrzeuge sowie Krafträder befördern.

(4) Mitgeführte Gegenstände sind so zu verstauen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht gestört werden. Das Abstellen von Gegenständen auf den Sitzflächen ist untersagt.

(5) Die Entscheidung darüber, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden können und wo sie untergebracht werden sollen, obliegt dem Betriebspersonal und wird im Einzelfall getroffen.

§ 7 Beförderung von Tieren

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf andere Fahrgäste auf die Mitnahme von Tieren zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Blindenführhunde und Assistenzhunde, die von einem Fahrgast mit entsprechender Behinderung begleitet werden.

§ 8 Fundsachen

Falls Sie Fundsachen entdecken, bitten wir Sie, diese unverzüglich dem Betriebspersonal zu übergeben (gemäß § 978 BGB). Die Fundsachen werden zuerst bei Bertrandt Technikum GmbH aufbewahrt und nach 5 Arbeitstagen bei dem Fundbüro der Stadt Ehningen abgegeben. Fundsachen werden dem rechtmäßigen Eigentümer gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung zurückgegeben. Bitte melden Sie sich dazu unter ameise@wandelgesellschaft.de.

§ 9 Haftung

Der Halter Bertrandt Technikum GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Höhe nach unbeschränkt sowie für Schäden an den Sachen, die der Fahrgast bei sich trägt oder mit sich führt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem beförderten Fahrgast ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Verjährung

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Da es sich um einen Versuchsbetrieb handelt, können Abweichungen von den Betriebszeiten aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ansprüche auf Ersatz begründen. Daher können wir auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernehmen.

§ 12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Gerichtsstand am Sitz der Bertrandt Technikum GmbH zuständig.

Erprobungsfahrt

Anmeldeformular zur Teilnahme an den Erprobungsfahrten im Projekt AMEISE

Hinweise:
• Alternativ zu folgendem Formular können Sie ein Anmeldeformular auch downloaden (für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: Anmeldeformular), unterzeichnen und vor Fahrtantritt vorzeigen oder ein entsprechendes Formular vor Ort ausfüllen. Bitte halten Sie Ihren Lichtbildausweis bereit.
• Die Anzahl an Testfahrten als Proband*in im AMEISE-Bus ist begrenzt.

Kontakt für Rückfragen:

E-Mail: ameise@wandelgesellschaft.de

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, dass Sie mit uns mitfahren!

Expertenbeirat

Der Expertenbeirat besteht aus 16 Fachleuten, die sich im Jahr 2024 zu drei Sitzungen trafen. Die Expertinnen und Experten kommen aus den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtentwicklung, gesellschaftlicher Verantwortung und Wirtschaft – insbesondere mit Erfahrung im Bereich Mobilität. Der Beirat ist interdisziplinär aufgestellt, um eine breite Perspektive auf die Transformationspfade im autonomen öffentlichen Nahverkehr zu gewährleisten. Der Expertenbeirat verfolgt das Ziel, die Projektinhalte zu überprüfen und zu validieren sowie Anregungen für die Einführung autonomer Busse im ÖPNV zu geben. Die erste und dritte Sitzung wurde jeweils digital abgehalten, um den Expertinnen und Experten eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen. Die zweite Sitzung fand beim Industriepartner Bertrandt Technikum GmbH in Ehningen statt inklusive einer Testfahrt mit dem hochautomatisierten Shuttle AMEISE.


Zusammensetzung

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Fabian de Ponte Müller
  • Evangelische Akademie Bad Boll, Jonas Franzen
  • Verband Region Stuttgart, Michael Hollerith
  • Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität, Christoph Hupfer
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS), Thomas Knöller
  • Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), Magdalena Kreinberger
  • Stadt Reutlingen, Lars Oehme
  • Holon GmbH, Andre Peitz
  • Oberbürgermeister Ehningen, Lukas Rosengrün
  • Stadt Waiblingen, Tristan Seiwerth
  • Landeshauptstadt Stuttgart
  • Integrierte Verkehrsleitzentrale, (IVLZ) Ralf Thomas
  • VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Ulrich Weber
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Marco Münster
  • e-mobil BW GmbH, Dennis Nebel
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Wilhelm Lutzenberger

Dritte Sitzung

Die dritte und letzte Sitzung des Expertenbeirates fand am 01. Oktober 2024 online statt. Sie gliederte sich in drei Teile. Im 1. Teil standen folgende Fragen zur Diskussion:

  • Ab welchem Jahr sollten autonome Shuttles in einzelnen Kommunen im Regelbetrieb fahren?
  • Welche Bedeutung hat dieses Thema für die Innovationskraft Baden-Württembergs?

Es folgte in Teil 2 ein Impulsvortrag von Daniela Schneider (Interlink GmbH) zur technischen Aufsicht in der Leitstelle und abschließend in Teil 3 ein konkretes Feedback zum Konzept des Expertenbeirats.

Ergebnisse der 3. Sitzung

Die Integration autonomer Shuttles in den ÖPNV erachtet der Expertenbeirat als sinnvoll, eine strukturierte Einführung in Form eines Regelbetriebs in Baden-Württemberg wird jedoch noch dauern. Politische Priorität sei derzeit der Erhalt des bestehenden ÖPNV-Angebots. Noch seien viele rechtliche und technische Anforderungen zu klären. Gleichzeitig bestünde zusätzlicher Forschungsbedarf und notwendige finanzielle Mittel müssten bereit gestellt werden. Dies betreffe nicht nur städtebauliche Aspekte, die konkrete Erforschung von integrativen Maßnahmen ins soziale Gefüge oder eine Technikfolgenabschätzung. Auch der Genehmigungsprozess für autonome Shuttles etwa stelle eine Herausforderung dar. Bislang werden überwiegend Einzelmodelle angefragt, was die Planungssicherheit für Hersteller erschwere. Das liege zum einen daran, dass noch keine Genehmigung für eine Serienproduktion vorliege, aber auch darin, dass die Gemeinden derzeit noch ausschließlich Modellvorhaben durchführen und daher nur Einzelmodelle bestellen. Die Ansprüche an die Qualifikationen für die technische Aufsicht der Leitstelle wurden als zu hoch eingeschätzt. Für das Instrument Expertenbeirat schlugen die Expertinnen und Experten einen höheren Sitzungsrhythmus vor.


Zweite Sitzung  

Die zweite Sitzung fand am 19.07.2024 bei der Bertrandt Technikum GmbH in Ehningen statt.

Im Mittelpunkt der Sitzung standen:

  1. Impulsvortrag von Niklas Schöllhorn, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Potenziale des autonomen Fahrens für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Sicht des Landes Baden-Württemberg
  2. Erfahrungsbericht über Herausforderungen und Lösungsansätze für automatisiertes Fahren, basierend auf Pilotanwendungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
  3. Workshop: Identifikation von Einflussfaktoren des autonomen ÖPNV im urbanen Wirkgefüge durch das Fraunhofer IOA.

Das IOA hatte im Vorfeld zunächst eine Online-Befragung durchgeführt, um die initial durch das Projektteam erarbeiteten Einflussfaktoren zu validieren. Es erfolgte eine Einteilung in aktive, passive, träge und kritische Einflussfaktoren und deren Darstellung in einer Matrix, was eine differenzierte Betrachtung der Wechselwirkungen ermöglichte. Auf qualitativer Seite folgten 2 Experten-Workshops, um tiefere Einblicke in die Einschätzungen der Stakeholder zu erhalten – einer davon im Rahmen dieser Sitzung.

Ergebnisse

Die erfolgreiche Integration autonomer Shuttles in den ÖPNV erfordert die gleichzeitige Berücksichtigung mehrerer Bausteine:

  • Was den städtebaulichen Aspekt angeht, ist es notwendig frühzeitig Anpassungen im urbanen Raum vorzunehmen, die den Einsatz von autonomen Shuttles berücksichtigen, wie z.B. die Digitalisierung von Lichtsignalanlagen, die Einplanung von Halteflächen und den weiträumigen Umbau zu barrierefreien Haltestellen.
    Da die Flächenkonkurrenz hoch ist in dicht besiedelten Gebieten, ist es wichtig Flächen für autonome Fahrzeuge vorzuhalten, und diese nicht zu verbauen und dadurch Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten zu rauben, die nur über lange Planungsprozesse wieder ungeschehen gemacht werden können.
    Bis zur weiträumigen Verbreitung von autonomen Shuttles entfalten sich durch die aufgezählten Maßnahmen für die bestehenden Verkehre bereits Gewinne, wie die Entstehung flexibler Ladezonen oder die Befähigung Verkehre an Knotenpunkten bedarfsgerechter zu steuern.
  • Zu den weiteren wichtigen identifizierten Hebelfaktoren zählen die Stimulierung des Fahrzeugmarktes durch gezielte Anreize sowie erleichterte Regularien, insbesondere durch einheitliche technische Standards und beschleunigte Zulassungsprozesse. Ohne Fahrzeuge in großen Stückzahlen auf deutschen Straßen sind alle übrigen Maßnahmen in der logischen Konsequenz hinfällig.
  • Außerdem benötigt die Skalierung die Sicherstellung einer hohen Servicequalität durch Flexibilisierung des Angebots via On-Demand-Funktion – wofür die erwähnten Flächen zentral sind.
  • Um der öffentlichen Hand nicht auf Dauer die finanzielle Last aufzubürden, müssen vernetzte Geschäftsmodelle neue Einnahmequellen erschließen, um den öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von seinem bestehenden Finanzierungsdruck zu entlasten. Allerdings bleibt die konkrete Ausgestaltung solcher partnerschaftlichen Ansätze derzeit noch unklar und bedarf der offenen Exploration von Geschäftsmodellinnovationen.

Erste Sitzung  

Am 22. April 2024 fand die erste Sitzung des Expert*innenbeirats für unser innovatives Forschungsprojekt AMEISE 3.1 statt. Die Auftaktsitzung war ein großer Erfolg und verspricht eine spannende Zusammenarbeit in der Zukunft. 

Vielfältige Expertise

Zehn Expertinnen aus den unterschiedlichsten Bereichen – von der Kommunalpolitik über die Automobilbranche bis hin zu wissenschaftlichen Instituten und Verkehrsunternehmen – kamen zusammen. Diese interdisziplinäre Mischung brachte eine Fülle an Perspektiven und Fachwissen in die Diskussion ein und erwies sich als unschätzbaren Vorteil.  

Zu Beginn der Sitzung hielt Liss Böckler von Interlink einen Vortrag über autonomes Fahren. Besonders für jene Teilnehmer, die weniger mit diesem Fachbereich vertraut sind, war dies äußerst wertvoll. Anschließend stellten Martin Feldwieser und Projektleiter Rudolf Fischer vom Fraunhofer IAO das Projekt AMEISE 3.1 vor und erläuterten die Ziele und bisherigen Fortschritte.  

Produktiver Austausch 

In der anschließenden Diskussion widmeten sich die Experten zwei zentralen Fragen: 

 Ist autonomes Fahren im öffentlichen Nahverkehr ein notwendiger Bestandteil für eine erfolgreiche Verkehrswende? 
Welche Handlungsfelder und Auswirkungen sind im Transformationsprozess zum autonomen Fahren im ÖPNV besonders wichtig für die nächsten Schritte? 

Die Diskussionen fanden in einer inspirierenden Atmosphäre statt, in der verschiedene Meinungen und Fachkenntnisse produktiv aufeinandertrafen. Ein Vorschlag war beispielsweise, die Effizienz autonomer Shuttles zu erhöhen, indem die Lenkzeiten dieser Fahrzeuge nicht oder nur minimal unterbrochen werden. Während für Busfahrerinnen definierte Maximal-Lenkzeiten gelten, die regelmäßige Pausen erfordern, gilt diese Regel auch für das Personal in hochautomatisierten Shuttles, obwohl sie nicht selbst hinter dem Lenkrad sitzen.   Viele der Expertinnen brachten ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein und ermöglichten so eine tiefgehende und umfassende Betrachtung des Themas. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die offenen Diskussionen bilden eine starke Basis für die nächsten Schritte im Projekt. Wir danken allen Teilnehmenden für ihre wertvollen Beiträge und freuen uns auf die kommenden Sitzungen. 


Unser Expert*innenbeirat: Fachwissen für die Zukunft des autonomen ÖPNV 

Stuttgart, Wir freuen uns, Ihnen unseren neu gegründeten Expert*innenbeirat vorzustellen! Fachleute aus verschiedenen Bereichen kommen zusammen, um unser Forschungsprojekt umfassend zu analysieren und neue Perspektiven zu eröffnen. Der Beirat besteht aus 15 Expertinnen und Experten, die aus den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtentwicklung und gesellschaftlicher Verantwortung stammen, etc. Letzter gewährleistet zum Beispiel eine ethische Bewertung des Reallabors. Selbstverständlich sind auch Wirtschaftsunternehmen mit spezieller Erfahrung im Bereich autonomer Busse vertreten. 

Das Ziel des Beirats ist es, die Projektinhalte sorgfältig zu überprüfen, wertvolle Anregungen für die Umstellung auf autonome Busse im ÖPNV zu geben und technische sowie organisatorische Anforderungen abzuleiten. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Mobilität der Zukunft zu gestalten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.


Drei Sitzungen 


Der Beirat trifft sich dieses Jahr zu insgesamt drei Sitzungen im April, Juli und Oktober. Um die Anreise für unsere Expertinnen, die nicht aus dem Raum Stuttgart kommen, zu erleichtern, finden zwei der Sitzungen online statt, die dritte dann im Juli vor Ort in Ehningen bei der Bertrandt AG. Die Expertinnen haben dort die Möglichkeit, eine Testfahrt mit unserem fahrerlosen Shuttle AMEISE zu erleben und die Technologie hautnah zu erfahren. 
Wir halten Sie über unseren Expertinnenbeirat auf dem Laufenden!  

Ehninger Maifest

AMEISE begeistert auf dem Ehninger Maifest 

Unser fahrerloser Shuttle AMEISE war ein Highlight auf dem diesjährigen Ehninger Maifest am 20. Mai 2024! Zahlreiche Besucher*innen nutzten die Chance, unseren hochautomatisierten Shuttlebus aus nächster Nähe zu erleben. Sie konnten im Bus Platz nehmen und alle Details sowie Funktionen erkunden. 

Kreative Mitgestaltung 

Neben der Präsentation des Shuttles hatten wir eine Malstation eingerichtet, an der die Ehninger*innen selbst Vorschläge für unser neues AMEISE-Design gestalten und texten konnten.  

Das Angebot stieß auf große Begeisterung. Die vielen tollen Vorschläge haben uns überrascht – vor allem auch die auf schwäbisch.  

Wir danken allen, die sich beteiligt haben und freuen uns darauf, die kreativen Ideen umzusetzen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs! 

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Malstation

Künstler*in: 3 Boys Gang

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: R.S.-H.


Künstler*in: Schorsch

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Chris Kelly

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Inge

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Nikki

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Jessy & Gio & Pim

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Julia

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Felix

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Angelika

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: anonym

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: anonym

Negscht Lävel – Maifest Ehningen
Negscht Lävel – Maifest Ehningen
Negscht Lävel – Maifest Ehningen
Negscht Lävel – Maifest Ehningen

AMEISE vor Ort

Wir laden Sie herzlich ein!

Haben Sie Lust, die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs hautnah zu erleben und als Proband*in an einer Testfahrt im autonom fahrenden Bus AMEISE teilzunehmen?
Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Hinweis 1: Die Anzahl an Testfahrten als Proband*in im AMEISE-Bus ist begrenzt.

Hinweis 2: Alternativ zu folgendem Formular können Sie ein Anmeldeformular auch downloaden (für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: Anmeldeformular), unterzeichnen und vor Fahrtantritt vorzeigen oder ein entsprechendes Formular vor Ort ausfüllen. Bitte halten Sie Ihren Lichtbildausweis bereit.

Anmeldeformular zur Teilnahme an den Erprobungsfahrten im Projekt AMEISE

Reallabor Ehningen

Für die derzeitige Forschungsphase des Reallabors sind weitere Testfahrten geplant, die uns helfen, wertvolle Erkenntnisse zu sammeln. Unser fahrerloser Bus AMEISE rollt in Ehningen und bringt die Mitarbeitenden der Bertrandt AG bequem vom Bahnhof direkt bis zur Tür ihres Arbeitsgebäudes. Während dieser Strecke haben auch Sie die Möglichkeit, mit dabei zu sein.

Vorteile autonomes Fahren

Autonome Busse können auf Abruf fahren, den Fahrermangel kompensieren und bieten auch an Feiertagen einen zuverlässigen Service – dies sind nur einige der Vorteile, die sich aus der Integration autonomer Busse in den ÖPNV ergeben.
Erleben Sie, wie sich Mobilität verändert, und werden Sie Teil dieses spannenden Transformationsprozesses. Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung, um unseren Bus weiter zu optimieren.


AMEISE – Mobilitätswende geht nur gemeinsam!

SIE MÖCHTEN UNS ETWAS MITTEILEN?

Sie haben erste Erfahrungen, Erwartungen, Begeisterungen, Herausforderungen, Bedürfnisse, die Sie uns mitteilen möchten?
Dann zögern Sie nicht!

Datenschutzhinweise für das AMEISE-Gewinnspiel

Die vorliegenden Datenschutzhinweise gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels. In Ergänzung hierzu wird auf die Datenschutzerklärung der Kommunikationsbüro Ulmer GmbH verwiesen.

  1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte

Gemeinsam Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind die:

Hochschule Esslingen
Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar, Deutschland
Tel.: +49 (0)711 397-49
E-Mail:  info@hs-esslingen.de

(Den Datenschutzbeauftragten der Hochschule Esslingen erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse mit dem Hinweis z.H. Datenschutzbeauftragter der Hochschule Esslingen oder per E-Mail unter datenschutz(at)hs-esslingen.de.)

Kommunikationsbüro Ulmer GmbH
Kulturpark Berg, Teckstraße 56, 70190 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 259 717-20
E-Mail:  post@kommunikationsbuero.com

BridgingIT GmbH
Marienstraße 17, 70178 Stuttgart
Tel.: +49 (0)621 370 902 0
E-Mail:  info@bridging-it.de

  1. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist die Erhebung der folgenden Daten erforderlich:

  • Vor- und Nachname 
  • E-Mail-Adresse 
  • Die Bestätigung, für die von dir angegebene E-Mail-Adresse (Double-opt-in) 
  • Name der Schule
  • Bestätigung der Volljährigkeit oder vorliegende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)

Die Hochschule Esslingen verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, z.B. um festzustellen, ob eine Teilnahmeberechtigung vorliegt und zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner:innen. Können die genannten Daten nicht erfasst werden, so ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. eine Kontaktaufnahme bezüglich einer Gewinnmitteilung nicht möglich. Die Gewinner:innen werden durch die Hochschule Esslingen über die erreichte Maximalanzahl der Teilnehmenden-Punkte bestimmt und erhalten ggf. eine Gewinnbenachrichtigung per Mail.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Durchführung des Gewinnspiels

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Empfänger der personenbezogenen Daten

Die Daten werden von der Hochschule Esslingen, der Kommunikationsbüro Ulmer GmbH und der BridgingIT GmbH in gemeinsamer Verantwortung erfasst und verarbeitet. Diese werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Übermittlung des Gewinns erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor.

Es werden weitere Dienstleister für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt, unter anderem für die Versendung von E-Mails, die Speicherung der Daten in einem sicheren Rechenzentrum sowie zur Pflege und Analyse von Datenbanken.

Sämtliche Auftragsverarbeiter wurden sorgfältig ausgewählt, unterstützen die Hochschule Esslingen streng weisungsgebunden und erhalten nur in dem Umfang und für den benötigten Zeitraum einen Zugang zu den erhobenen Daten, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.

Speicherdauer

Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen und verarbeiteten Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht, solange aufgrund gesetzlicher Gründe keine Berechtigung zur Speicherung für bestimmte Zwecke vorliegt, einschließlich der Verteidigung gegen Rechtsansprüche.

Betroffenenrechte

Das Datenschutzrecht räumt Ihnen folgende Rechte ein:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO aufgrund einer besonderen Situation der betroffenen Person,
  • sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 51 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 LDSG BW)

der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

zu wenden (Art. 77 DSGVO).

Haben Sie Fragen zur Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Wollen Sie von Ihrem Auskunftsrecht oder Ihrem Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten Gebrauch machen? Oder möchten Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen bzw. eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen? 

Dann wenden Sie sich bitte unter oben angegeben Kontaktdaten an eine der verantwortlichen Stellen.

Widerspruch

Information zum Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e („Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe öffentlichen Interesse erforderlich“) oder f („Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten“) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir werden, daraufhin Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihren Widerspruch senden Sie bitte formfrei an die verantwortliche Stelle (s.o.).

Teilnahmebedingungen für das AMEISE-Gewinnspiel

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter
Das Gewinnspiel wird von der Hochschule Esslingen, Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar, durchgeführt.

2. Zweck des AMEISE-Gewinnspiels
Im Rahmen des Industrieforschungsprojektes AMEISE veranstaltet der Veranstalter ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck werden fünf Gutschein-Gewinne bereit gestellt und nach den Maßgaben der folgenden Bedingungen an die Gewinner:innen verteilt.

3. Teilnehmer:innen
Die Teilnahme ist auf die Schülerinnen und Schüler und die Teilnehmenden des Berufsbildungswerks der Stadt Waiblingen beschränkt, die teilnahmeberechtigt sind. Zu diesen zählen die folgenden Schulen Einrichtungen

• Berufsbildungswerk Waiblingen
• Johannes-Landenberger-Schule

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab einem Mindestalter von 14 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Mitarbeiter:innen der Hochschule Esslingen und der Konsortialpartner des Projektes AMEISE sowie die an der Durchführung der Aktion beteiligten Personen und deren Angehörige sind nicht dazu berechtigt am Gewinnspiel teilzunehmen.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmer:innen müssen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel unter Umständen nachweisen. Der Nachweis des Mindestalters erfolgt durch das Vorzeigen des Personalausweises. Teilnehmende unter 18 Jahren müssen eine unterschriebene Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorlegen. Eine beispielhafte Einverständniserklärung finden sie hier.

Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von der Hochschule Esslingen gesetzten Frist keine Teilnahmeberechtigung nach, behält sich die Hochschule Esslingen vor, die Teilnehmer:innen von einer Teilnahme auszuschließen.

4. Gewinne
Bei den ausgeschriebenen Gewinnen im Rahmen des AMEISE-Gewinnspiels handelt es sich um 5 Amazon Gutscheine mit einem jeweiligen Wert von 30 Euro. Über die Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten des Forschungsprojektes können Punkte gesammelt werden. Für den Fall, dass eine zu niedrige Teilnehmendenzahl dazu führt, dass eine Aktivität nicht durchgeführt werden kann, wir diese aus der Bewertung genommen. Gewinnen werden die Teilnehmenden mit den meistgesammelten Punkten.

Die Aktivitäten werden wie folgt bewertet:

• Interview – 5 Punkte
• Workshop – 10 Punkte
• Begleitete Testfahrt – 20 Punkte
• Wiederholtes Feedback (je Feedback) – 1 Punkt

5. Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Gewinnspiel beginnt mit dem ersten AMEISE-Workshop am 07.11.2022 und endet am 10.12.2022.
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer:in der Teilnahme am Gewinnspiel durch ein vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. Dazu gehört die Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten des Forschungsprojektes und die Sammlung von Punkten. Gewinnen werden die Schülerinnen und Schüler mit den meistgesammelten Punkten.

6. Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung wird zum 10.12.2022 durchgeführt. Die Gewinner:innen werden durch die Hochschule Esslingen über die erreichte Maximalanzahl der Teilnehmenden-Punkten bestimmt und innerhalb von zwei Wochen kontaktiert. Erreichen zwei oder mehrere Teilnehmer:innen denselben Punktestand, so wird zwischen diesen gelost. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der/die Teilnehmer:in nicht.

7. Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist die Hochschule Esslingen nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.

Nach der Bestätigung werden dem/der Teilnehmer:in alle Informationen zum Erhalt des Gewinns an die bei Anmeldung angegebene Mailadresse zugesendet. Die Zustellung des Gewinns (Amazon-Online-Gutschein) erfolgt an die angegebene Mailadresse.

8. Ausschluss von Teilnehmer:innen
Die Hochschule Esslingen behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, unter mehreren E-Mail-Adressen teilnehmen, sich Pseudonymen oder unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

Der Hochschule Esslingen bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von der Hochschule Esslingen gesetzten Frist, behält sich die Hochschule Esslingen vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

9. Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der/die Gewinner:in den Gewinn nicht annimmt), bleibt es der Hochschule Esslingen nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen vergeben wird, die nicht gewonnen haben, oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

10. Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

11. Haftungsausschluss
Die Hochschule Esslingen übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technischen Defekten geschuldet sind und/oder verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
Die Hochschule Esslingen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
Hierbei ist die Hochschule Esslingen insbesondere dazu berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

•  ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
• eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist – dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Hochschule Esslingen nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.


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Einverständnis der Erziehungsberechtigten