Allgemeine Beförderungsbedingungen Forschungsbetrieb Projekt AMEISE

§ 1 Geltungsbereich und Zustimmung zu den Beförderungsbedingungen

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Mitfahrt im automatisiert fahrenden Kleinbus des Projektes AMEISE zwischen dem Bahnhof Ehningen und Birkensee 1 in 71139, Ehningen. Der Abschluss des Beförderungsvertrages mit der Bertrandt Technikum GmbH erfolgt mit dem Betreten des AMEISE-Shuttles, sofern zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

 Zustimmung der allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs auf der AMEISE-Homepage. Die Bestätigungs-E-Mail ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen
oder
 Unterzeichnen des Formulars (welches hier heruntergeladen werden kann) zur Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs. Das unterzeichnete Formular ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen.

(2) Sollten Sie Fahrten mit dem AMEISE-Shuttle in Begleitung Ihrer Kinder (bis 17 Jahre) absolvieren, so erklären Sie mit Vorzeigen Ihrer Bestätigung der allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage oder der Abgabe des unterzeichneten Formulars beim Fahrzeugbegleiter, dass Sie diese Beförderungsbedingungen auch für die Beförderung Ihrer Kinder für die aktuelle Fahrt akzeptieren.

(3) Minderjährige ab 13 Jahren sind zur eigenständigen Mitfahrt berechtigt. Sie benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um den Beförderungsvertrag wirksam abzuschließen. Diese Einwilligung muss von den minderjährigen Fahrgästen während der Fahrt mitgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht zum Download hier bereit.

§ 2 Anspruch auf Beförderung

Während des Versuchsbetriebs können unvorhergesehene Unterbrechungen leider nicht ausgeschlossen werden, da beim autonomen Fahren neuartige Technologien zum Einsatz kommen. Daher besteht kein Anspruch auf Beförderung. Sachen und Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 befördert.

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Versuchsbetriebs oder für die Mitreisenden darstellen, werden durch den Fahrzeugbegleiter von der Beförderung ausgeschlossen. Die betrifft insbesondere:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

(2) Kinder unter 13 Jahren werden von der Beförderung ausgeschlossen, es sei denn, sie werden während der gesamten Fahrstrecke von einem Erziehungsberechtigten begleitet. Die Bestimmungen in Absatz (1) bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Bei der Nutzung der Fahrzeuge sind Fahrgäste dazu angehalten, sich in einer Weise zu verhalten, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und die Sicherheit sowohl ihrer eigenen Person als auch anderer Mitreisender gewährleistet. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.

(2) Fahrgäste sind gebeten, das ankommende Fahrzeug beim Warten an der Haltestelle nicht zu behindern oder zu einer Bremsung zu nötigen. Dies gilt auch beim Abfahren von der Haltestelle. Wir bitten daher darum, einen angemessenen Abstand zum Fahrzeug einzuhalten.

(3) Im Notfall steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, den Soforthalt zu aktivieren, der das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen bringt. Die Überwachung des Verkehrs und die Steuerung des Fahrzeugs obliegen dem Fahrzeugbegleiter. Sollten Sie sich unwohl fühlen, zögern Sie nicht, den Fahrzeugbegleiter anzusprechen.

(4) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

1. sich mit dem Fahrzeugbegleiter während der Fahrt mit Ausnahme von Notfallsituationen zu unterhalten, sich unmittelbar in seinem Arbeitsbereich aufzuhalten oder seine Sicht zu behindern,

2. das Fahrzeug vor vollständiger Öffnung der Türen zu betreten oder zu verlassen, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, sich im Türbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, die Türen zu versperren oder andere Fahrgäste daran zu hindern, den Türbereich zügig zu verlassen,

3. ein rangierendes Fahrzeug zu betreten sowie in Abwesenheit des Fahrzeugbegleiters das Fahrzeug zu betreten oder zu bedienen,

4. im Fahrzeug zu rauchen, dies umfasst auch elektrische Zigaretten,

5. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden,

6. bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisung des Betriebspersonals das Fahrzeug zu verlassen,

7. das Fahrzeug zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

8. im Fahrzeug Druckschriften zu verteilen oder Propaganda zu betreiben,

9. im Fahrzeug zu musizieren oder zu betteln,

10. im Fahrzeug zu essen.

(5) Wir bitten um die Nutzung der vorhandenen Anschnallgurte. Fahrgäste werden gebeten, bis zum Halt des Fahrzeugs ihren Sitzplatz nicht zu verlassen. Es ist mit plötzlichen und starken Bremsungen des Fahrzeugs zu rechnen.

(6) Das Fahrzeug ist für Rollstuhl nutzende Personen barrierefrei ausgestattet (automatische Rampe und Gurtsystem). Der Fahrzeugbegleiter unterstützt bei der Anbringung des Gurtsystems.

(7) Die Aufsicht über Kinder liegt in der Verantwortung der volljährigen Begleiter. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben. Ein Kindersitz ist im Fahrzeug nicht vorhanden.

(8) Wenn ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten gemäß den Absätzen (1) bis (6) verletzt, behalten wir uns das Recht vor, ihn von der Beförderung auszuschließen.

(9) Im Falle von mutwillig durch den Fahrgast verursachten Verunreinigungen von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen behalten wir uns vor, Reinigungskosten zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(10) Personen, die gegen die Verhaltensvorschriften verstoßen, können straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden, und es können weiterführende zivilrechtliche Ansprüche entstehen.

§ 5 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

Für die Beförderung fallen keine Entgelte an. Bitte halten Sie die Bestätigung Ihrer Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage (Bestätigungs-E-Mail) oder das von Ihnen unterzeichnete Formular bereit, damit sie vor der Fahrt vom Fahrzeugbegleiter eingesehen werden kann.

§ 6 Beförderung von Sachen

(1) Im Versuchsbetrieb kann die Beförderung von Sachen leider nicht garantiert werden, ein Anspruch darauf besteht daher nicht. Leichtes Handgepäck, Kinderwagen und Gehhilfen können mitgeführt werden.
(2) Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände dürfen nicht befördert werden. Insbesondere betrifft dies:

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die die Fahrgäste verletzt werden können,

3. Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr als leichtes Handgepäck angesehen werden können.

(3) Im Versuchsbetrieb können wir leider keine (zusammengeklappten) Fahrräder, Tandems, Dreiräder, E-Scooter, Laufräder, Lastenräder oder ähnliche Fahrzeuge sowie Krafträder befördern.

(4) Mitgeführte Gegenstände sind so zu verstauen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht gestört werden. Das Abstellen von Gegenständen auf den Sitzflächen ist untersagt.

(5) Die Entscheidung darüber, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden können und wo sie untergebracht werden sollen, obliegt dem Betriebspersonal und wird im Einzelfall getroffen.

§ 7 Beförderung von Tieren

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf andere Fahrgäste auf die Mitnahme von Tieren zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Blindenführhunde und Assistenzhunde, die von einem Fahrgast mit entsprechender Behinderung begleitet werden.

§ 8 Fundsachen

Falls Sie Fundsachen entdecken, bitten wir Sie, diese unverzüglich dem Betriebspersonal zu übergeben (gemäß § 978 BGB). Die Fundsachen werden zuerst bei Bertrandt Technikum GmbH aufbewahrt und nach 5 Arbeitstagen bei dem Fundbüro der Stadt Ehningen abgegeben. Fundsachen werden dem rechtmäßigen Eigentümer gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung zurückgegeben. Bitte melden Sie sich dazu unter ameise@wandelgesellschaft.de.

§ 9 Haftung

Der Halter Bertrandt Technikum GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Höhe nach unbeschränkt sowie für Schäden an den Sachen, die der Fahrgast bei sich trägt oder mit sich führt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem beförderten Fahrgast ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Verjährung

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Da es sich um einen Versuchsbetrieb handelt, können Abweichungen von den Betriebszeiten aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ansprüche auf Ersatz begründen. Daher können wir auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernehmen.

§ 12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Gerichtsstand am Sitz der Bertrandt Technikum GmbH zuständig.

Erprobungsfahrt

Anmeldeformular zur Teilnahme an den Erprobungsfahrten im Projekt AMEISE

Hinweise:
• Alternativ zu folgendem Formular können Sie ein Anmeldeformular auch downloaden (für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: Anmeldeformular), unterzeichnen und vor Fahrtantritt vorzeigen oder ein entsprechendes Formular vor Ort ausfüllen. Bitte halten Sie Ihren Lichtbildausweis bereit.
• Die Anzahl an Testfahrten als Proband*in im AMEISE-Bus ist begrenzt.

Kontakt für Rückfragen:

E-Mail: ameise@wandelgesellschaft.de

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, dass Sie mit uns mitfahren!

Expertenbeirat

Der Expertenbeirat besteht aus 24 Fachleuten, die sich im Jahr 2025 zu drei Sitzungen treffen. Die Expertinnen und Experten kommen unter anderem aus den Bereichen öffentliche Hand, autonome Fahrzeugtechnologien oder Aufgabenträgerinnen aus dem Bereich ÖPNV. Der Beirat ist interdisziplinär aufgestellt, um eine breite Perspektive auf das Projekt zu gewährleisten. Der Expertenbeirat verfolgt das Ziel, die Projektinhalte zu überprüfen und zu validieren sowie Anregungen für die Einführung autonomer Busse im ÖPNV zu geben. Die erste und dritte Sitzung wurde jeweils digital abgehalten, um den Expertinnen und Experten eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen. Die zweite Sitzung findet beim Forschungspartner Fraunhofer IAO in Stuttgart statt.

Zusammensetzung

  • DB Regio Bus
  • Wöhrle Reisen
  • Schaeffler-Gruppe
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
  • Mobilitätsreferat München, Projekt MINGA
  • Verband Region Stuttgart
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH
  • Stuttgarter Straßenbahnen AG
  • Nachhaltige Mobilität für Baden-Württemberg (NVBW)
  • Stadtwerk am See GmbH Co. KG, RABus-Projekt
  • Mobilitätsreferat München, Projekt MINGA
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)/ Institut für Fahrzeugkonzepte
  • Stadt Reutlingen
  • Nachhaltige Mobilität für Baden-Württemberg (NVBW)
  • Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
  • Holon
  • e-mobil BW GmbH
  • Transdev
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • AXXCON GmbH & Co. KG
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Bild: Erste Sitzung des Expertenbeirates, Kommunikationsbüro Ulmer GmbH


Unser Expert*innenbeirat: Fachwissen für die Zukunft des autonomen ÖPNV

tuttgart, Wir freuen uns, Ihnen unseren neu gegründeten Expert*innenbeirat vorzustellen! Fachleute aus verschiedenen Bereichen kommen zusammen, um unser Forschungsprojekt umfassend zu analysieren und neue Perspektiven zu eröffnen. Der Beirat besteht aus insgesamt 24 Expertinnen und Experten, die unter anderem aus den Bereichen öffentliche Hand, autonome Fahrzeugtechnologien oder Aufgabenträgerinnen aus dem Bereich ÖPNV stammen.
Das Ziel des Beirats ist es, die Projektinhalte sorgfältig zu überprüfen, wertvolle Anregungen für die Umstellung auf autonome Busse im ÖPNV zu geben und technische sowie organisatorische Anforderungen abzuleiten. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Mobilität der Zukunft zu gestalten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.


Drei Sitzungen

Der Beirat trifft sich dieses Jahr zu insgesamt drei Sitzungen im April, Juni und Oktober. Um die Anreise für unsere Expertinnen, die nicht aus dem Raum Stuttgart kommen, zu erleichtern, finden zwei der Sitzungen online statt, die dritte dann im Juni vor Ort in Stuttgart bei dem Fraunhofer IAO Institut. Wir halten Sie über unseren Expert*innenbeirat auf dem Laufenden!

Zweite Sitzung

Bei der zweiten Sitzung des Expertinnenbeirats am 27. Juni drehte sich alles um das Thema „Technikfolgenabschätzung“. Der Think Tank traf sich diesmal persönlich im Fraunhofer IAO, wo die Expertinnen die Gelegenheit nicht nur im Workshop, sondern auch in den Pausen für den lebhaften Perspektivenaustausch nutzten.  

Impulse zur Szenarioentwicklung 

Die zweite Sitzung startete mit einem Impuls zur Szenarioentwicklung und einer allgemeinen Einordnung in die Arbeitsphasen des Projektes AMEISE 3.2. In vier Kleingruppen wurden Einflussfaktoren auf das Autonome Fahren erarbeitet und in eine Trendkarte eingeordnet. Dabei wurden vier Themenfelder betrachtet:  

  • Mobilität im suburbanen Raum  
  • Fahrzeugtechnologie und -entwicklungen  
  • Infrastruktur und -entwicklung  
  • Verkehrssteuerung  

Das Ziel bestand darin, die drei wichtigsten Einflussfaktoren innerhalb der vier thematischen Felder für das Autonome Fahren zu erkennen und anschließend zu erkennen, welche Trends und Technologien auf diese Einflussfaktoren einwirken. Dabei sollten auch fördernde, hemmende, kritische oder unsichere Einflüsse sowie synergetische Zusammenhänge gekennzeichnet werden.   
Im Diskurs wurden unter anderem folgende, für den autonomen ÖPNV relevante, Einflussfaktoren identifiziert und diskutiert: 

Mobilität im suburbanen Raum 

Erfolgsfaktoren: Fahrzeugverfügbarkeit, User Experience (UX), Mobility-as-a-Service (MaaS) 
Technologien und Trends: u.a. Ticketing, App(s), KI, Notfallkonzepte, Individualisierungskonzepte 

Fahrzeugtechnologie und -entwicklungen  

  • Erfolgsfaktoren: Daseinsvorsorge, Gesetzgebung und soziale Anforderungen, Soft- und Hardwareentwicklung mit KI 
  • Technologien und Trends: u.a. politisches Verständnis, Kosten, Redundanzsysteme 

Infrastruktur und -entwicklung  

  • Erfolgsfaktoren: Verkehrsleit- und Technikanbindung (IT-Infrastruktur), Straßengestaltung, Betreiberinfrastruktur (u.a. auch Ladeinfrastruktur) 
  • Technologien und Trends: u.a. Ladetechnik, Funktechnologien (5G), Virtuelle Haltestellen (On-Demand) 

Verkehrssteuerung

  • Erfolgsfaktoren: Automatisierungsgrad, Verkehrsplanung, Dispo-Software 
  • Technologien und Trends: u.a. KI, Nachfrage, UX, Fahrzeugfähigkeiten, Nachfrage 

Danke auch dieses Mal an alle teilnehmenden Expert*innen für ihr Engagement und den regen Austausch!  


Erste Sitzung  (Beirat AMEISE 3.2)

Am 30. April 2025 fand die erste Sitzung des Expert*innenbeirats für unser Forschungsprojekt AMEISE 3.2 statt. Die Online-Auftaktveranstaltung diente dem gegenseitigen Kennenlernen und der inhaltlichen Einordnung des Beirats im Projektkontext. Dabei wurde deutlich: Der Beirat bringt eine wertvolle Vielfalt an Perspektiven mit, die unsere Arbeit bereichern wird.

Einblicke ins Projekt

Die erste Sitzung ging direkt in die Tiefe: Nach einer kurzen Vorstellungsrunde gab das Fraunhofer IAO gemeinsam mit Interlink einen inhaltlichen Impuls zu Betreibermodellen und Marktdesign. In mehreren Sessions diskutierten die Teilnehmenden zentrale Themen wie Marktstrukturen, Erlösmodelle und Regulierungsfragen. Auch das zukünftige Zusammenspiel zwischen öffentlicher Hand, Verkehrsunternehmen und Technologieanbietern stand im Fokus. Erste, ausgewählte Erkenntnisse aus dem Workshop sind hier nachzulesen:

Regulatorische Rahmenbedingungen & Akteurslandschaf

  • Genehmigungsprozesse dauern teils bis zu 12 Monate – ein großes Hemmnis für Innovation.
  • Unklare Zuständigkeiten und teils widersprüchliche Anforderungen (z. B. zwischen KBA und anderen Behörden) erschweren die Umsetzung.
  • Es braucht mehr Pilotprojekte, um Nachfrage zu erzeugen und regulatorischen Druck aufzubauen.
  • Unterschiedliches Grundverständnis: Während Deutschland stark vorab reguliert, setzen andere Länder auf nachträgliche Regulierung.

Finanzierung & Wirtschaftlichkeit

  • Personalkosten machen etwa 60 % der Betriebskosten aus – ein zentraler Hebel für mehr Effizienz.
  • Der autonome Betrieb könnte flexiblere Betriebszeiten ermöglichen.
  • Hohe Fahrzeug- und Softwarekosten verhindern aktuell die Wirtschaftlichkeit.
  • Wirtschaftlichkeit hängt stark von der Skalierung und einer hohen Systemauslastung ab.
  • Autonome Verkehre werden maßgeblich dazu dienen, den bestehenden ÖPNV aufrechtzuerhalten / idealerweise auszuweiten

Preismodelle & Plattformen

  • Dynamische Preise sind insbesondere für On-Demand-Angebote attraktiv.
  • Digitale Plattformen mit klarer Tarifstruktur verbessern die Nutzerfreundlichkeit.
  • Gleichzeitig bestehen Bedenken hinsichtlich Transparenz und Fairness, vor allem im öffentlich finanzierten Verkehr.
  • Datenschutz und rechtliche Hürden stellen eine Herausforderung für zentrale Plattformlösungen dar.

Gemeinsamer Weg

Mit 24 Expert*innen aus Verwaltung, Forschung, Industrie, Verbänden und Verkehrsunternehmen ist der Beirat interdisziplinär besetzt – genau wie es für eine praxisnahe Forschung notwendig ist. Die Sitzungen dienen der fachlichen Diskussion, der Validierung von Zwischenergebnissen und der Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden für den gelungenen Auftakt und freuen uns auf die nächste Sitzung im Juni – dann mit Fokus auf das Technologiescreening und Abschätzungsaspekte.



Expertenbeirat 2022 bis 2024, Phase 3.1

Wir bedanken uns sehr herzlich bei unseren Expertinnen und Experten, die uns in Phase 3.1 mit hilfreichen Impulsen und wertvollen Einblicken unterstützt haben.

Zusammensetzung

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
  • Evangelische Akademie Bad Boll
  • Verband Region Stuttgart
  • Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
  • Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
  • Stadt Reutlingen
  • Holon GmbH,
  • Oberbürgermeister Ehningen
  • Stadt Waiblingen
  • Landeshauptstadt Stuttgart
  • Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ)
  • VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
  • e-mobil BW GmbH
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Ehninger Maifest

AMEISE begeistert auf dem Ehninger Maifest 

Unser fahrerloser Shuttle AMEISE war ein Highlight auf dem diesjährigen Ehninger Maifest am 20. Mai 2024! Zahlreiche Besucher*innen nutzten die Chance, unseren hochautomatisierten Shuttlebus aus nächster Nähe zu erleben. Sie konnten im Bus Platz nehmen und alle Details sowie Funktionen erkunden. 

Kreative Mitgestaltung 

Neben der Präsentation des Shuttles hatten wir eine Malstation eingerichtet, an der die Ehninger*innen selbst Vorschläge für unser neues AMEISE-Design gestalten und texten konnten.  

Das Angebot stieß auf große Begeisterung. Die vielen tollen Vorschläge haben uns überrascht – vor allem auch die auf schwäbisch.  

Wir danken allen, die sich beteiligt haben und freuen uns darauf, die kreativen Ideen umzusetzen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs! 

Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Malstation

Künstler*in: 3 Boys Gang

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: R.S.-H.


Künstler*in: Schorsch

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Chris Kelly

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Inge

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Nikki

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Jessy & Gio & Pim

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Julia

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Felix

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: Angelika

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: anonym

Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Künstler*in: anonym

Negscht Lävel – Maifest Ehningen
Negscht Lävel – Maifest Ehningen
Negscht Lävel – Maifest Ehningen
Negscht Lävel – Maifest Ehningen

Datenschutzhinweise für das AMEISE-Gewinnspiel

Die vorliegenden Datenschutzhinweise gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels. In Ergänzung hierzu wird auf die Datenschutzerklärung der Kommunikationsbüro Ulmer GmbH verwiesen.

  1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte

Gemeinsam Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind die:

Hochschule Esslingen
Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar, Deutschland
Tel.: +49 (0)711 397-49
E-Mail:  info@hs-esslingen.de

(Den Datenschutzbeauftragten der Hochschule Esslingen erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse mit dem Hinweis z.H. Datenschutzbeauftragter der Hochschule Esslingen oder per E-Mail unter datenschutz(at)hs-esslingen.de.)

Kommunikationsbüro Ulmer GmbH
Kulturpark Berg, Teckstraße 56, 70190 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 259 717-20
E-Mail:  post@kommunikationsbuero.com

BridgingIT GmbH
Marienstraße 17, 70178 Stuttgart
Tel.: +49 (0)621 370 902 0
E-Mail:  info@bridging-it.de

  1. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist die Erhebung der folgenden Daten erforderlich:

  • Vor- und Nachname 
  • E-Mail-Adresse 
  • Die Bestätigung, für die von dir angegebene E-Mail-Adresse (Double-opt-in) 
  • Name der Schule
  • Bestätigung der Volljährigkeit oder vorliegende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)

Die Hochschule Esslingen verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, z.B. um festzustellen, ob eine Teilnahmeberechtigung vorliegt und zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner:innen. Können die genannten Daten nicht erfasst werden, so ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. eine Kontaktaufnahme bezüglich einer Gewinnmitteilung nicht möglich. Die Gewinner:innen werden durch die Hochschule Esslingen über die erreichte Maximalanzahl der Teilnehmenden-Punkte bestimmt und erhalten ggf. eine Gewinnbenachrichtigung per Mail.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Durchführung des Gewinnspiels

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Empfänger der personenbezogenen Daten

Die Daten werden von der Hochschule Esslingen, der Kommunikationsbüro Ulmer GmbH und der BridgingIT GmbH in gemeinsamer Verantwortung erfasst und verarbeitet. Diese werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Übermittlung des Gewinns erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor.

Es werden weitere Dienstleister für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt, unter anderem für die Versendung von E-Mails, die Speicherung der Daten in einem sicheren Rechenzentrum sowie zur Pflege und Analyse von Datenbanken.

Sämtliche Auftragsverarbeiter wurden sorgfältig ausgewählt, unterstützen die Hochschule Esslingen streng weisungsgebunden und erhalten nur in dem Umfang und für den benötigten Zeitraum einen Zugang zu den erhobenen Daten, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.

Speicherdauer

Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen und verarbeiteten Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht, solange aufgrund gesetzlicher Gründe keine Berechtigung zur Speicherung für bestimmte Zwecke vorliegt, einschließlich der Verteidigung gegen Rechtsansprüche.

Betroffenenrechte

Das Datenschutzrecht räumt Ihnen folgende Rechte ein:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO aufgrund einer besonderen Situation der betroffenen Person,
  • sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 51 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 LDSG BW)

der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

zu wenden (Art. 77 DSGVO).

Haben Sie Fragen zur Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Wollen Sie von Ihrem Auskunftsrecht oder Ihrem Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten Gebrauch machen? Oder möchten Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen bzw. eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen? 

Dann wenden Sie sich bitte unter oben angegeben Kontaktdaten an eine der verantwortlichen Stellen.

Widerspruch

Information zum Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e („Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe öffentlichen Interesse erforderlich“) oder f („Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten“) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir werden, daraufhin Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihren Widerspruch senden Sie bitte formfrei an die verantwortliche Stelle (s.o.).

Teilnahmebedingungen für das AMEISE-Gewinnspiel

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter
Das Gewinnspiel wird von der Hochschule Esslingen, Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar, durchgeführt.

2. Zweck des AMEISE-Gewinnspiels
Im Rahmen des Industrieforschungsprojektes AMEISE veranstaltet der Veranstalter ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck werden fünf Gutschein-Gewinne bereit gestellt und nach den Maßgaben der folgenden Bedingungen an die Gewinner:innen verteilt.

3. Teilnehmer:innen
Die Teilnahme ist auf die Schülerinnen und Schüler und die Teilnehmenden des Berufsbildungswerks der Stadt Waiblingen beschränkt, die teilnahmeberechtigt sind. Zu diesen zählen die folgenden Schulen Einrichtungen

• Berufsbildungswerk Waiblingen
• Johannes-Landenberger-Schule

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab einem Mindestalter von 14 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Mitarbeiter:innen der Hochschule Esslingen und der Konsortialpartner des Projektes AMEISE sowie die an der Durchführung der Aktion beteiligten Personen und deren Angehörige sind nicht dazu berechtigt am Gewinnspiel teilzunehmen.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmer:innen müssen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel unter Umständen nachweisen. Der Nachweis des Mindestalters erfolgt durch das Vorzeigen des Personalausweises. Teilnehmende unter 18 Jahren müssen eine unterschriebene Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorlegen. Eine beispielhafte Einverständniserklärung finden sie hier.

Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von der Hochschule Esslingen gesetzten Frist keine Teilnahmeberechtigung nach, behält sich die Hochschule Esslingen vor, die Teilnehmer:innen von einer Teilnahme auszuschließen.

4. Gewinne
Bei den ausgeschriebenen Gewinnen im Rahmen des AMEISE-Gewinnspiels handelt es sich um 5 Amazon Gutscheine mit einem jeweiligen Wert von 30 Euro. Über die Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten des Forschungsprojektes können Punkte gesammelt werden. Für den Fall, dass eine zu niedrige Teilnehmendenzahl dazu führt, dass eine Aktivität nicht durchgeführt werden kann, wir diese aus der Bewertung genommen. Gewinnen werden die Teilnehmenden mit den meistgesammelten Punkten.

Die Aktivitäten werden wie folgt bewertet:

• Interview – 5 Punkte
• Workshop – 10 Punkte
• Begleitete Testfahrt – 20 Punkte
• Wiederholtes Feedback (je Feedback) – 1 Punkt

5. Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Gewinnspiel beginnt mit dem ersten AMEISE-Workshop am 07.11.2022 und endet am 10.12.2022.
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer:in der Teilnahme am Gewinnspiel durch ein vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. Dazu gehört die Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten des Forschungsprojektes und die Sammlung von Punkten. Gewinnen werden die Schülerinnen und Schüler mit den meistgesammelten Punkten.

6. Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung wird zum 10.12.2022 durchgeführt. Die Gewinner:innen werden durch die Hochschule Esslingen über die erreichte Maximalanzahl der Teilnehmenden-Punkten bestimmt und innerhalb von zwei Wochen kontaktiert. Erreichen zwei oder mehrere Teilnehmer:innen denselben Punktestand, so wird zwischen diesen gelost. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der/die Teilnehmer:in nicht.

7. Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist die Hochschule Esslingen nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.

Nach der Bestätigung werden dem/der Teilnehmer:in alle Informationen zum Erhalt des Gewinns an die bei Anmeldung angegebene Mailadresse zugesendet. Die Zustellung des Gewinns (Amazon-Online-Gutschein) erfolgt an die angegebene Mailadresse.

8. Ausschluss von Teilnehmer:innen
Die Hochschule Esslingen behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, unter mehreren E-Mail-Adressen teilnehmen, sich Pseudonymen oder unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

Der Hochschule Esslingen bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von der Hochschule Esslingen gesetzten Frist, behält sich die Hochschule Esslingen vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

9. Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der/die Gewinner:in den Gewinn nicht annimmt), bleibt es der Hochschule Esslingen nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen vergeben wird, die nicht gewonnen haben, oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

10. Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

11. Haftungsausschluss
Die Hochschule Esslingen übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technischen Defekten geschuldet sind und/oder verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
Die Hochschule Esslingen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
Hierbei ist die Hochschule Esslingen insbesondere dazu berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

•  ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
• eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist – dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Hochschule Esslingen nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.


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Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Rückmeldung

AMEISE – Mobilitätswende geht nur gemeinsam!

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Sie haben erste Erfahrungen, Erwartungen, Begeisterungen, Herausforderungen, Bedürfnisse, die Sie uns mitteilen möchten? Dann zögern Sie nicht!