Allgemeine Beförderungsbedingungen Forschungsbetrieb Projekt AMEISE

§ 1 Geltungsbereich und Zustimmung zu den Beförderungsbedingungen

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Mitfahrt im automatisiert fahrenden Kleinbus des Projektes AMEISE zwischen dem Bahnhof Ehningen und Birkensee 1 in 71139, Ehningen. Der Abschluss des Beförderungsvertrages mit der Bertrandt Technikum GmbH erfolgt mit dem Betreten des AMEISE-Shuttles, sofern zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

 Zustimmung der allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs auf der AMEISE-Homepage. Die Bestätigungs-E-Mail ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen
oder
 Unterzeichnen des Formulars (welches hier heruntergeladen werden kann) zur Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs. Das unterzeichnete Formular ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen.

(2) Sollten Sie Fahrten mit dem AMEISE-Shuttle in Begleitung Ihrer Kinder (bis 17 Jahre) absolvieren, so erklären Sie mit Vorzeigen Ihrer Bestätigung der allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage oder der Abgabe des unterzeichneten Formulars beim Fahrzeugbegleiter, dass Sie diese Beförderungsbedingungen auch für die Beförderung Ihrer Kinder für die aktuelle Fahrt akzeptieren.

(3) Minderjährige ab 13 Jahren sind zur eigenständigen Mitfahrt berechtigt. Sie benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um den Beförderungsvertrag wirksam abzuschließen. Diese Einwilligung muss von den minderjährigen Fahrgästen während der Fahrt mitgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht zum Download hier bereit.

§ 2 Anspruch auf Beförderung

Während des Versuchsbetriebs können unvorhergesehene Unterbrechungen leider nicht ausgeschlossen werden, da beim autonomen Fahren neuartige Technologien zum Einsatz kommen. Daher besteht kein Anspruch auf Beförderung. Sachen und Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 befördert.

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Versuchsbetriebs oder für die Mitreisenden darstellen, werden durch den Fahrzeugbegleiter von der Beförderung ausgeschlossen. Die betrifft insbesondere:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

(2) Kinder unter 13 Jahren werden von der Beförderung ausgeschlossen, es sei denn, sie werden während der gesamten Fahrstrecke von einem Erziehungsberechtigten begleitet. Die Bestimmungen in Absatz (1) bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Bei der Nutzung der Fahrzeuge sind Fahrgäste dazu angehalten, sich in einer Weise zu verhalten, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und die Sicherheit sowohl ihrer eigenen Person als auch anderer Mitreisender gewährleistet. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.

(2) Fahrgäste sind gebeten, das ankommende Fahrzeug beim Warten an der Haltestelle nicht zu behindern oder zu einer Bremsung zu nötigen. Dies gilt auch beim Abfahren von der Haltestelle. Wir bitten daher darum, einen angemessenen Abstand zum Fahrzeug einzuhalten.

(3) Im Notfall steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, den Soforthalt zu aktivieren, der das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen bringt. Die Überwachung des Verkehrs und die Steuerung des Fahrzeugs obliegen dem Fahrzeugbegleiter. Sollten Sie sich unwohl fühlen, zögern Sie nicht, den Fahrzeugbegleiter anzusprechen.

(4) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

1. sich mit dem Fahrzeugbegleiter während der Fahrt mit Ausnahme von Notfallsituationen zu unterhalten, sich unmittelbar in seinem Arbeitsbereich aufzuhalten oder seine Sicht zu behindern,

2. das Fahrzeug vor vollständiger Öffnung der Türen zu betreten oder zu verlassen, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, sich im Türbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, die Türen zu versperren oder andere Fahrgäste daran zu hindern, den Türbereich zügig zu verlassen,

3. ein rangierendes Fahrzeug zu betreten sowie in Abwesenheit des Fahrzeugbegleiters das Fahrzeug zu betreten oder zu bedienen,

4. im Fahrzeug zu rauchen, dies umfasst auch elektrische Zigaretten,

5. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden,

6. bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisung des Betriebspersonals das Fahrzeug zu verlassen,

7. das Fahrzeug zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

8. im Fahrzeug Druckschriften zu verteilen oder Propaganda zu betreiben,

9. im Fahrzeug zu musizieren oder zu betteln,

10. im Fahrzeug zu essen.

(5) Wir bitten um die Nutzung der vorhandenen Anschnallgurte. Fahrgäste werden gebeten, bis zum Halt des Fahrzeugs ihren Sitzplatz nicht zu verlassen. Es ist mit plötzlichen und starken Bremsungen des Fahrzeugs zu rechnen.

(6) Das Fahrzeug ist für Rollstuhl nutzende Personen barrierefrei ausgestattet (automatische Rampe und Gurtsystem). Der Fahrzeugbegleiter unterstützt bei der Anbringung des Gurtsystems.

(7) Die Aufsicht über Kinder liegt in der Verantwortung der volljährigen Begleiter. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben. Ein Kindersitz ist im Fahrzeug nicht vorhanden.

(8) Wenn ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten gemäß den Absätzen (1) bis (6) verletzt, behalten wir uns das Recht vor, ihn von der Beförderung auszuschließen.

(9) Im Falle von mutwillig durch den Fahrgast verursachten Verunreinigungen von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen behalten wir uns vor, Reinigungskosten zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(10) Personen, die gegen die Verhaltensvorschriften verstoßen, können straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden, und es können weiterführende zivilrechtliche Ansprüche entstehen.

§ 5 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

Für die Beförderung fallen keine Entgelte an. Bitte halten Sie die Bestätigung Ihrer Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage (Bestätigungs-E-Mail) oder das von Ihnen unterzeichnete Formular bereit, damit sie vor der Fahrt vom Fahrzeugbegleiter eingesehen werden kann.

§ 6 Beförderung von Sachen

(1) Im Versuchsbetrieb kann die Beförderung von Sachen leider nicht garantiert werden, ein Anspruch darauf besteht daher nicht. Leichtes Handgepäck, Kinderwagen und Gehhilfen können mitgeführt werden.
(2) Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände dürfen nicht befördert werden. Insbesondere betrifft dies:

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die die Fahrgäste verletzt werden können,

3. Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr als leichtes Handgepäck angesehen werden können.

(3) Im Versuchsbetrieb können wir leider keine (zusammengeklappten) Fahrräder, Tandems, Dreiräder, E-Scooter, Laufräder, Lastenräder oder ähnliche Fahrzeuge sowie Krafträder befördern.

(4) Mitgeführte Gegenstände sind so zu verstauen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht gestört werden. Das Abstellen von Gegenständen auf den Sitzflächen ist untersagt.

(5) Die Entscheidung darüber, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden können und wo sie untergebracht werden sollen, obliegt dem Betriebspersonal und wird im Einzelfall getroffen.

§ 7 Beförderung von Tieren

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf andere Fahrgäste auf die Mitnahme von Tieren zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Blindenführhunde und Assistenzhunde, die von einem Fahrgast mit entsprechender Behinderung begleitet werden.

§ 8 Fundsachen

Falls Sie Fundsachen entdecken, bitten wir Sie, diese unverzüglich dem Betriebspersonal zu übergeben (gemäß § 978 BGB). Die Fundsachen werden zuerst bei Bertrandt Technikum GmbH aufbewahrt und nach 5 Arbeitstagen bei dem Fundbüro der Stadt Ehningen abgegeben. Fundsachen werden dem rechtmäßigen Eigentümer gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung zurückgegeben. Bitte melden Sie sich dazu unter ameise@wandelgesellschaft.de.

§ 9 Haftung

Der Halter Bertrandt Technikum GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Höhe nach unbeschränkt sowie für Schäden an den Sachen, die der Fahrgast bei sich trägt oder mit sich führt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem beförderten Fahrgast ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Verjährung

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Da es sich um einen Versuchsbetrieb handelt, können Abweichungen von den Betriebszeiten aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ansprüche auf Ersatz begründen. Daher können wir auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernehmen.

§ 12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Gerichtsstand am Sitz der Bertrandt Technikum GmbH zuständig.

Erprobungsfahrt

Anmeldeformular zur Teilnahme an den Erprobungsfahrten im Projekt AMEISE

Hinweise:
• Alternativ zu folgendem Formular können Sie ein Anmeldeformular auch downloaden (für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: Anmeldeformular), unterzeichnen und vor Fahrtantritt vorzeigen oder ein entsprechendes Formular vor Ort ausfüllen. Bitte halten Sie Ihren Lichtbildausweis bereit.
• Die Anzahl an Testfahrten als Proband*in im AMEISE-Bus ist begrenzt.

Kontakt für Rückfragen:

E-Mail: ameise@wandelgesellschaft.de

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, dass Sie mit uns mitfahren!

Expertenbeirat

Der Expertenbeirat besteht aus 16 Fachleuten, die sich im Jahr 2024 zu drei Sitzungen trafen. Die Expertinnen und Experten kommen aus den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtentwicklung, gesellschaftlicher Verantwortung und Wirtschaft – insbesondere mit Erfahrung im Bereich Mobilität. Der Beirat ist interdisziplinär aufgestellt, um eine breite Perspektive auf die Transformationspfade im autonomen öffentlichen Nahverkehr zu gewährleisten. Der Expertenbeirat verfolgt das Ziel, die Projektinhalte zu überprüfen und zu validieren sowie Anregungen für die Einführung autonomer Busse im ÖPNV zu geben. Die erste und dritte Sitzung wurde jeweils digital abgehalten, um den Expertinnen und Experten eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen. Die zweite Sitzung fand beim Industriepartner Bertrandt Technikum GmbH in Ehningen statt inklusive einer Testfahrt mit dem hochautomatisierten Shuttle AMEISE.


Zusammensetzung

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Fabian de Ponte Müller
  • Evangelische Akademie Bad Boll, Jonas Franzen
  • Verband Region Stuttgart, Michael Hollerith
  • Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität, Christoph Hupfer
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS), Thomas Knöller
  • Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), Magdalena Kreinberger
  • Stadt Reutlingen, Lars Oehme
  • Holon GmbH, Andre Peitz
  • Oberbürgermeister Ehningen, Lukas Rosengrün
  • Stadt Waiblingen, Tristan Seiwerth
  • Landeshauptstadt Stuttgart
  • Integrierte Verkehrsleitzentrale, (IVLZ) Ralf Thomas
  • VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Ulrich Weber
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Marco Münster
  • e-mobil BW GmbH, Dennis Nebel
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Wilhelm Lutzenberger

Dritte Sitzung

Die dritte und letzte Sitzung des Expertenbeirates fand am 01. Oktober 2024 online statt. Sie gliederte sich in drei Teile. Im 1. Teil standen folgende Fragen zur Diskussion:

  • Ab welchem Jahr sollten autonome Shuttles in einzelnen Kommunen im Regelbetrieb fahren?
  • Welche Bedeutung hat dieses Thema für die Innovationskraft Baden-Württembergs?

Es folgte in Teil 2 ein Impulsvortrag von Daniela Schneider (Interlink GmbH) zur technischen Aufsicht in der Leitstelle und abschließend in Teil 3 ein konkretes Feedback zum Konzept des Expertenbeirats.

Ergebnisse der 3. Sitzung

Die Integration autonomer Shuttles in den ÖPNV erachtet der Expertenbeirat als sinnvoll, eine strukturierte Einführung in Form eines Regelbetriebs in Baden-Württemberg wird jedoch noch dauern. Politische Priorität sei derzeit der Erhalt des bestehenden ÖPNV-Angebots. Noch seien viele rechtliche und technische Anforderungen zu klären. Gleichzeitig bestünde zusätzlicher Forschungsbedarf und notwendige finanzielle Mittel müssten bereit gestellt werden. Dies betreffe nicht nur städtebauliche Aspekte, die konkrete Erforschung von integrativen Maßnahmen ins soziale Gefüge oder eine Technikfolgenabschätzung. Auch der Genehmigungsprozess für autonome Shuttles etwa stelle eine Herausforderung dar. Bislang werden überwiegend Einzelmodelle angefragt, was die Planungssicherheit für Hersteller erschwere. Das liege zum einen daran, dass noch keine Genehmigung für eine Serienproduktion vorliege, aber auch darin, dass die Gemeinden derzeit noch ausschließlich Modellvorhaben durchführen und daher nur Einzelmodelle bestellen. Die Ansprüche an die Qualifikationen für die technische Aufsicht der Leitstelle wurden als zu hoch eingeschätzt. Für das Instrument Expertenbeirat schlugen die Expertinnen und Experten einen höheren Sitzungsrhythmus vor.


Zweite Sitzung  

Die zweite Sitzung fand am 19.07.2024 bei der Bertrandt Technikum GmbH in Ehningen statt.

Im Mittelpunkt der Sitzung standen:

  1. Impulsvortrag von Niklas Schöllhorn, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Potenziale des autonomen Fahrens für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Sicht des Landes Baden-Württemberg
  2. Erfahrungsbericht über Herausforderungen und Lösungsansätze für automatisiertes Fahren, basierend auf Pilotanwendungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
  3. Workshop: Identifikation von Einflussfaktoren des autonomen ÖPNV im urbanen Wirkgefüge durch das Fraunhofer IOA.

Das IOA hatte im Vorfeld zunächst eine Online-Befragung durchgeführt, um die initial durch das Projektteam erarbeiteten Einflussfaktoren zu validieren. Es erfolgte eine Einteilung in aktive, passive, träge und kritische Einflussfaktoren und deren Darstellung in einer Matrix, was eine differenzierte Betrachtung der Wechselwirkungen ermöglichte. Auf qualitativer Seite folgten 2 Experten-Workshops, um tiefere Einblicke in die Einschätzungen der Stakeholder zu erhalten – einer davon im Rahmen dieser Sitzung.

Ergebnisse

Die erfolgreiche Integration autonomer Shuttles in den ÖPNV erfordert die gleichzeitige Berücksichtigung mehrerer Bausteine:

  • Was den städtebaulichen Aspekt angeht, ist es notwendig frühzeitig Anpassungen im urbanen Raum vorzunehmen, die den Einsatz von autonomen Shuttles berücksichtigen, wie z.B. die Digitalisierung von Lichtsignalanlagen, die Einplanung von Halteflächen und den weiträumigen Umbau zu barrierefreien Haltestellen.
    Da die Flächenkonkurrenz hoch ist in dicht besiedelten Gebieten, ist es wichtig Flächen für autonome Fahrzeuge vorzuhalten, und diese nicht zu verbauen und dadurch Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten zu rauben, die nur über lange Planungsprozesse wieder ungeschehen gemacht werden können.
    Bis zur weiträumigen Verbreitung von autonomen Shuttles entfalten sich durch die aufgezählten Maßnahmen für die bestehenden Verkehre bereits Gewinne, wie die Entstehung flexibler Ladezonen oder die Befähigung Verkehre an Knotenpunkten bedarfsgerechter zu steuern.
  • Zu den weiteren wichtigen identifizierten Hebelfaktoren zählen die Stimulierung des Fahrzeugmarktes durch gezielte Anreize sowie erleichterte Regularien, insbesondere durch einheitliche technische Standards und beschleunigte Zulassungsprozesse. Ohne Fahrzeuge in großen Stückzahlen auf deutschen Straßen sind alle übrigen Maßnahmen in der logischen Konsequenz hinfällig.
  • Außerdem benötigt die Skalierung die Sicherstellung einer hohen Servicequalität durch Flexibilisierung des Angebots via On-Demand-Funktion – wofür die erwähnten Flächen zentral sind.
  • Um der öffentlichen Hand nicht auf Dauer die finanzielle Last aufzubürden, müssen vernetzte Geschäftsmodelle neue Einnahmequellen erschließen, um den öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von seinem bestehenden Finanzierungsdruck zu entlasten. Allerdings bleibt die konkrete Ausgestaltung solcher partnerschaftlichen Ansätze derzeit noch unklar und bedarf der offenen Exploration von Geschäftsmodellinnovationen.

Erste Sitzung  

Am 22. April 2024 fand die erste Sitzung des Expert*innenbeirats für unser innovatives Forschungsprojekt AMEISE 3.1 statt. Die Auftaktsitzung war ein großer Erfolg und verspricht eine spannende Zusammenarbeit in der Zukunft. 

Vielfältige Expertise

Zehn Expertinnen aus den unterschiedlichsten Bereichen – von der Kommunalpolitik über die Automobilbranche bis hin zu wissenschaftlichen Instituten und Verkehrsunternehmen – kamen zusammen. Diese interdisziplinäre Mischung brachte eine Fülle an Perspektiven und Fachwissen in die Diskussion ein und erwies sich als unschätzbaren Vorteil.  

Zu Beginn der Sitzung hielt Liss Böckler von Interlink einen Vortrag über autonomes Fahren. Besonders für jene Teilnehmer, die weniger mit diesem Fachbereich vertraut sind, war dies äußerst wertvoll. Anschließend stellten Martin Feldwieser und Projektleiter Rudolf Fischer vom Fraunhofer IAO das Projekt AMEISE 3.1 vor und erläuterten die Ziele und bisherigen Fortschritte.  

Produktiver Austausch 

In der anschließenden Diskussion widmeten sich die Experten zwei zentralen Fragen: 

 Ist autonomes Fahren im öffentlichen Nahverkehr ein notwendiger Bestandteil für eine erfolgreiche Verkehrswende? 
Welche Handlungsfelder und Auswirkungen sind im Transformationsprozess zum autonomen Fahren im ÖPNV besonders wichtig für die nächsten Schritte? 

Die Diskussionen fanden in einer inspirierenden Atmosphäre statt, in der verschiedene Meinungen und Fachkenntnisse produktiv aufeinandertrafen. Ein Vorschlag war beispielsweise, die Effizienz autonomer Shuttles zu erhöhen, indem die Lenkzeiten dieser Fahrzeuge nicht oder nur minimal unterbrochen werden. Während für Busfahrerinnen definierte Maximal-Lenkzeiten gelten, die regelmäßige Pausen erfordern, gilt diese Regel auch für das Personal in hochautomatisierten Shuttles, obwohl sie nicht selbst hinter dem Lenkrad sitzen.   Viele der Expertinnen brachten ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein und ermöglichten so eine tiefgehende und umfassende Betrachtung des Themas. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die offenen Diskussionen bilden eine starke Basis für die nächsten Schritte im Projekt. Wir danken allen Teilnehmenden für ihre wertvollen Beiträge und freuen uns auf die kommenden Sitzungen. 


Unser Expert*innenbeirat: Fachwissen für die Zukunft des autonomen ÖPNV 

Stuttgart, Wir freuen uns, Ihnen unseren neu gegründeten Expert*innenbeirat vorzustellen! Fachleute aus verschiedenen Bereichen kommen zusammen, um unser Forschungsprojekt umfassend zu analysieren und neue Perspektiven zu eröffnen. Der Beirat besteht aus 15 Expertinnen und Experten, die aus den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtentwicklung und gesellschaftlicher Verantwortung stammen, etc. Letzter gewährleistet zum Beispiel eine ethische Bewertung des Reallabors. Selbstverständlich sind auch Wirtschaftsunternehmen mit spezieller Erfahrung im Bereich autonomer Busse vertreten. 

Das Ziel des Beirats ist es, die Projektinhalte sorgfältig zu überprüfen, wertvolle Anregungen für die Umstellung auf autonome Busse im ÖPNV zu geben und technische sowie organisatorische Anforderungen abzuleiten. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Mobilität der Zukunft zu gestalten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.


Drei Sitzungen 


Der Beirat trifft sich dieses Jahr zu insgesamt drei Sitzungen im April, Juli und Oktober. Um die Anreise für unsere Expertinnen, die nicht aus dem Raum Stuttgart kommen, zu erleichtern, finden zwei der Sitzungen online statt, die dritte dann im Juli vor Ort in Ehningen bei der Bertrandt AG. Die Expertinnen haben dort die Möglichkeit, eine Testfahrt mit unserem fahrerlosen Shuttle AMEISE zu erleben und die Technologie hautnah zu erfahren. 
Wir halten Sie über unseren Expertinnenbeirat auf dem Laufenden!