Autonomes Fahren ist die Zukunft

Bundesregierung veröffentlicht Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr

Die Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr soll den Weg für das autonome Fahren im Regelbetrieb ebnen und Voraussetzungen schaffen, diese Technologie weiter voranzutreiben und ihre enormen Chancen zu nutzen. Ziel ist es, Deutschland zu einem der weltweit führenden Innovations- und Produktionsstandorte für autonomes Fahren weiterzuentwickeln.

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AMEISE startet in Phase 3.2

Anfang 2025 ist das Projekt AMEISE in die zweite Hälfte der dritten Phase gestartet – Phase 3.2, gefördert vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Im Fokus steht nun reine Forschung, ohne Fahrbetrieb.

Zwei Themen stehen im Zentrum: die Technikfolgenabschätzung autonomer Fahrzeuge im ÖPNV (z. B. soziale Auswirkungen, Parkraum, Individualverkehr) und die Analyse zukünftiger Betreibermodelle und eines passenden Marktdesigns.

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Abschlussbericht AMEISE Phase 2

AMEISE Abschlussbericht Phase 2

AMEISE – Ein Forschungsprogramm zum autonomen Fahren in Baden-Württemberg.

Das AMEISE-Team verfolgt einen ganzheitlicheren Ansatz: Wie wird das autonome Fahren im ÖPNV ein Mobilitätsangebot, das dem Motto standhält „Mobilität für alle!“ zu sein? Hierzu leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag für die Transformation – in der Stadt wie auf dem Land!

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Allgemeine Beförderungsbedingungen Forschungsbetrieb Projekt AMEISE

§ 1 Geltungsbereich und Zustimmung zu den Beförderungsbedingungen

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Mitfahrt im automatisiert fahrenden Kleinbus des Projektes AMEISE zwischen dem Bahnhof Ehningen und Birkensee 1 in 71139, Ehningen. Der Abschluss des Beförderungsvertrages mit der Bertrandt Technikum GmbH erfolgt mit dem Betreten des AMEISE-Shuttles, sofern zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

 Zustimmung der allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs auf der AMEISE-Homepage. Die Bestätigungs-E-Mail ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen
oder
 Unterzeichnen des Formulars (welches hier heruntergeladen werden kann) zur Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme des Erprobungscharakters des Betriebs. Das unterzeichnete Formular ist beim Fahrzeugbegleiter vorzuzeigen.

(2) Sollten Sie Fahrten mit dem AMEISE-Shuttle in Begleitung Ihrer Kinder (bis 17 Jahre) absolvieren, so erklären Sie mit Vorzeigen Ihrer Bestätigung der allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage oder der Abgabe des unterzeichneten Formulars beim Fahrzeugbegleiter, dass Sie diese Beförderungsbedingungen auch für die Beförderung Ihrer Kinder für die aktuelle Fahrt akzeptieren.

(3) Minderjährige ab 13 Jahren sind zur eigenständigen Mitfahrt berechtigt. Sie benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um den Beförderungsvertrag wirksam abzuschließen. Diese Einwilligung muss von den minderjährigen Fahrgästen während der Fahrt mitgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht zum Download hier bereit.

§ 2 Anspruch auf Beförderung

Während des Versuchsbetriebs können unvorhergesehene Unterbrechungen leider nicht ausgeschlossen werden, da beim autonomen Fahren neuartige Technologien zum Einsatz kommen. Daher besteht kein Anspruch auf Beförderung. Sachen und Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 befördert.

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Versuchsbetriebs oder für die Mitreisenden darstellen, werden durch den Fahrzeugbegleiter von der Beförderung ausgeschlossen. Die betrifft insbesondere:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

(2) Kinder unter 13 Jahren werden von der Beförderung ausgeschlossen, es sei denn, sie werden während der gesamten Fahrstrecke von einem Erziehungsberechtigten begleitet. Die Bestimmungen in Absatz (1) bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Bei der Nutzung der Fahrzeuge sind Fahrgäste dazu angehalten, sich in einer Weise zu verhalten, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und die Sicherheit sowohl ihrer eigenen Person als auch anderer Mitreisender gewährleistet. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.

(2) Fahrgäste sind gebeten, das ankommende Fahrzeug beim Warten an der Haltestelle nicht zu behindern oder zu einer Bremsung zu nötigen. Dies gilt auch beim Abfahren von der Haltestelle. Wir bitten daher darum, einen angemessenen Abstand zum Fahrzeug einzuhalten.

(3) Im Notfall steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, den Soforthalt zu aktivieren, der das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen bringt. Die Überwachung des Verkehrs und die Steuerung des Fahrzeugs obliegen dem Fahrzeugbegleiter. Sollten Sie sich unwohl fühlen, zögern Sie nicht, den Fahrzeugbegleiter anzusprechen.

(4) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

1. sich mit dem Fahrzeugbegleiter während der Fahrt mit Ausnahme von Notfallsituationen zu unterhalten, sich unmittelbar in seinem Arbeitsbereich aufzuhalten oder seine Sicht zu behindern,

2. das Fahrzeug vor vollständiger Öffnung der Türen zu betreten oder zu verlassen, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, sich im Türbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, die Türen zu versperren oder andere Fahrgäste daran zu hindern, den Türbereich zügig zu verlassen,

3. ein rangierendes Fahrzeug zu betreten sowie in Abwesenheit des Fahrzeugbegleiters das Fahrzeug zu betreten oder zu bedienen,

4. im Fahrzeug zu rauchen, dies umfasst auch elektrische Zigaretten,

5. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden,

6. bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisung des Betriebspersonals das Fahrzeug zu verlassen,

7. das Fahrzeug zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

8. im Fahrzeug Druckschriften zu verteilen oder Propaganda zu betreiben,

9. im Fahrzeug zu musizieren oder zu betteln,

10. im Fahrzeug zu essen.

(5) Wir bitten um die Nutzung der vorhandenen Anschnallgurte. Fahrgäste werden gebeten, bis zum Halt des Fahrzeugs ihren Sitzplatz nicht zu verlassen. Es ist mit plötzlichen und starken Bremsungen des Fahrzeugs zu rechnen.

(6) Das Fahrzeug ist für Rollstuhl nutzende Personen barrierefrei ausgestattet (automatische Rampe und Gurtsystem). Der Fahrzeugbegleiter unterstützt bei der Anbringung des Gurtsystems.

(7) Die Aufsicht über Kinder liegt in der Verantwortung der volljährigen Begleiter. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben. Ein Kindersitz ist im Fahrzeug nicht vorhanden.

(8) Wenn ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten gemäß den Absätzen (1) bis (6) verletzt, behalten wir uns das Recht vor, ihn von der Beförderung auszuschließen.

(9) Im Falle von mutwillig durch den Fahrgast verursachten Verunreinigungen von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen behalten wir uns vor, Reinigungskosten zu erheben. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(10) Personen, die gegen die Verhaltensvorschriften verstoßen, können straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden, und es können weiterführende zivilrechtliche Ansprüche entstehen.

§ 5 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

Für die Beförderung fallen keine Entgelte an. Bitte halten Sie die Bestätigung Ihrer Zustimmung zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen auf der AMEISE-Homepage (Bestätigungs-E-Mail) oder das von Ihnen unterzeichnete Formular bereit, damit sie vor der Fahrt vom Fahrzeugbegleiter eingesehen werden kann.

§ 6 Beförderung von Sachen

(1) Im Versuchsbetrieb kann die Beförderung von Sachen leider nicht garantiert werden, ein Anspruch darauf besteht daher nicht. Leichtes Handgepäck, Kinderwagen und Gehhilfen können mitgeführt werden.
(2) Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände dürfen nicht befördert werden. Insbesondere betrifft dies:

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die die Fahrgäste verletzt werden können,

3. Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr als leichtes Handgepäck angesehen werden können.

(3) Im Versuchsbetrieb können wir leider keine (zusammengeklappten) Fahrräder, Tandems, Dreiräder, E-Scooter, Laufräder, Lastenräder oder ähnliche Fahrzeuge sowie Krafträder befördern.

(4) Mitgeführte Gegenstände sind so zu verstauen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht gestört werden. Das Abstellen von Gegenständen auf den Sitzflächen ist untersagt.

(5) Die Entscheidung darüber, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden können und wo sie untergebracht werden sollen, obliegt dem Betriebspersonal und wird im Einzelfall getroffen.

§ 7 Beförderung von Tieren

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf andere Fahrgäste auf die Mitnahme von Tieren zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Blindenführhunde und Assistenzhunde, die von einem Fahrgast mit entsprechender Behinderung begleitet werden.

§ 8 Fundsachen

Falls Sie Fundsachen entdecken, bitten wir Sie, diese unverzüglich dem Betriebspersonal zu übergeben (gemäß § 978 BGB). Die Fundsachen werden zuerst bei Bertrandt Technikum GmbH aufbewahrt und nach 5 Arbeitstagen bei dem Fundbüro der Stadt Ehningen abgegeben. Fundsachen werden dem rechtmäßigen Eigentümer gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung zurückgegeben. Bitte melden Sie sich dazu unter ameise@wandelgesellschaft.de.

§ 9 Haftung

Der Halter Bertrandt Technikum GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Höhe nach unbeschränkt sowie für Schäden an den Sachen, die der Fahrgast bei sich trägt oder mit sich führt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem beförderten Fahrgast ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Verjährung

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Da es sich um einen Versuchsbetrieb handelt, können Abweichungen von den Betriebszeiten aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ansprüche auf Ersatz begründen. Daher können wir auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernehmen.

§ 12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Gerichtsstand am Sitz der Bertrandt Technikum GmbH zuständig.

Erprobungsfahrt

Anmeldeformular zur Teilnahme an den Erprobungsfahrten im Projekt AMEISE

Hinweise:
• Alternativ zu folgendem Formular können Sie ein Anmeldeformular auch downloaden (für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: Anmeldeformular), unterzeichnen und vor Fahrtantritt vorzeigen oder ein entsprechendes Formular vor Ort ausfüllen. Bitte halten Sie Ihren Lichtbildausweis bereit.
• Die Anzahl an Testfahrten als Proband*in im AMEISE-Bus ist begrenzt.

Kontakt für Rückfragen:

E-Mail: ameise@wandelgesellschaft.de

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, dass Sie mit uns mitfahren!

Expertenbeirat

Der Expertenbeirat besteht aus 24 Fachleuten, die sich im Jahr 2025 zu drei Sitzungen treffen. Die Expertinnen und Experten kommen unter anderem aus den Bereichen öffentliche Hand, autonome Fahrzeugtechnologien oder Aufgabenträgerinnen aus dem Bereich ÖPNV. Der Beirat ist interdisziplinär aufgestellt, um eine breite Perspektive auf das Projekt zu gewährleisten. Der Expertenbeirat verfolgt das Ziel, die Projektinhalte zu überprüfen und zu validieren sowie Anregungen für die Einführung autonomer Busse im ÖPNV zu geben. Die erste und dritte Sitzung wurde jeweils digital abgehalten, um den Expertinnen und Experten eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen. Die zweite Sitzung findet beim Forschungspartner Fraunhofer IAO in Stuttgart statt.

Zusammensetzung

  • DB Regio Bus
  • Wöhrle Reisen
  • Schaeffler-Gruppe
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
  • Mobilitätsreferat München, Projekt MINGA
  • Verband Region Stuttgart
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH
  • Stuttgarter Straßenbahnen AG
  • Nachhaltige Mobilität für Baden-Württemberg (NVBW)
  • Stadtwerk am See GmbH Co. KG, RABus-Projekt
  • Mobilitätsreferat München, Projekt MINGA
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)/ Institut für Fahrzeugkonzepte
  • Stadt Reutlingen
  • Nachhaltige Mobilität für Baden-Württemberg (NVBW)
  • Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
  • Holon
  • e-mobil BW GmbH
  • Transdev
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • AXXCON GmbH & Co. KG
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Bild: Erste Sitzung des Expertenbeirates, Kommunikationsbüro Ulmer GmbH


Unser Expert*innenbeirat: Fachwissen für die Zukunft des autonomen ÖPNV

tuttgart, Wir freuen uns, Ihnen unseren neu gegründeten Expert*innenbeirat vorzustellen! Fachleute aus verschiedenen Bereichen kommen zusammen, um unser Forschungsprojekt umfassend zu analysieren und neue Perspektiven zu eröffnen. Der Beirat besteht aus insgesamt 24 Expertinnen und Experten, die unter anderem aus den Bereichen öffentliche Hand, autonome Fahrzeugtechnologien oder Aufgabenträgerinnen aus dem Bereich ÖPNV stammen.
Das Ziel des Beirats ist es, die Projektinhalte sorgfältig zu überprüfen, wertvolle Anregungen für die Umstellung auf autonome Busse im ÖPNV zu geben und technische sowie organisatorische Anforderungen abzuleiten. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Mobilität der Zukunft zu gestalten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.


Drei Sitzungen

Der Beirat trifft sich dieses Jahr zu insgesamt drei Sitzungen im April, Juni und Oktober. Um die Anreise für unsere Expertinnen, die nicht aus dem Raum Stuttgart kommen, zu erleichtern, finden zwei der Sitzungen online statt, die dritte dann im Juni vor Ort in Stuttgart bei dem Fraunhofer IAO Institut. Wir halten Sie über unseren Expert*innenbeirat auf dem Laufenden!

Erste Sitzung  (Beirat AMEISE 3.2)

Am 30. April 2025 fand die erste Sitzung des Expert*innenbeirats für unser Forschungsprojekt AMEISE 3.2 statt. Die Online-Auftaktveranstaltung diente dem gegenseitigen Kennenlernen und der inhaltlichen Einordnung des Beirats im Projektkontext. Dabei wurde deutlich: Der Beirat bringt eine wertvolle Vielfalt an Perspektiven mit, die unsere Arbeit bereichern wird.

Einblicke ins Projekt

Die erste Sitzung ging direkt in die Tiefe: Nach einer kurzen Vorstellungsrunde gab das Fraunhofer IAO gemeinsam mit Interlink einen inhaltlichen Impuls zu Betreibermodellen und Marktdesign. In mehreren Sessions diskutierten die Teilnehmenden zentrale Themen wie Marktstrukturen, Erlösmodelle und Regulierungsfragen. Auch das zukünftige Zusammenspiel zwischen öffentlicher Hand, Verkehrsunternehmen und Technologieanbietern stand im Fokus. Erste, ausgewählte Erkenntnisse aus dem Workshop sind hier nachzulesen:

Regulatorische Rahmenbedingungen & Akteurslandschaf

  • Genehmigungsprozesse dauern teils bis zu 12 Monate – ein großes Hemmnis für Innovation.
  • Unklare Zuständigkeiten und teils widersprüchliche Anforderungen (z. B. zwischen KBA und anderen Behörden) erschweren die Umsetzung.
  • Es braucht mehr Pilotprojekte, um Nachfrage zu erzeugen und regulatorischen Druck aufzubauen.
  • Unterschiedliches Grundverständnis: Während Deutschland stark vorab reguliert, setzen andere Länder auf nachträgliche Regulierung.

Finanzierung & Wirtschaftlichkeit

  • Personalkosten machen etwa 60 % der Betriebskosten aus – ein zentraler Hebel für mehr Effizienz.
  • Der autonome Betrieb könnte flexiblere Betriebszeiten ermöglichen.
  • Hohe Fahrzeug- und Softwarekosten verhindern aktuell die Wirtschaftlichkeit.
  • Wirtschaftlichkeit hängt stark von der Skalierung und einer hohen Systemauslastung ab.
  • Autonome Verkehre werden maßgeblich dazu dienen, den bestehenden ÖPNV aufrechtzuerhalten / idealerweise auszuweiten

Preismodelle & Plattformen

  • Dynamische Preise sind insbesondere für On-Demand-Angebote attraktiv.
  • Digitale Plattformen mit klarer Tarifstruktur verbessern die Nutzerfreundlichkeit.
  • Gleichzeitig bestehen Bedenken hinsichtlich Transparenz und Fairness, vor allem im öffentlich finanzierten Verkehr.
  • Datenschutz und rechtliche Hürden stellen eine Herausforderung für zentrale Plattformlösungen dar.

Gemeinsamer Weg

Mit 24 Expert*innen aus Verwaltung, Forschung, Industrie, Verbänden und Verkehrsunternehmen ist der Beirat interdisziplinär besetzt – genau wie es für eine praxisnahe Forschung notwendig ist. Die Sitzungen dienen der fachlichen Diskussion, der Validierung von Zwischenergebnissen und der Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden für den gelungenen Auftakt und freuen uns auf die nächste Sitzung im Juni – dann mit Fokus auf das Technologiescreening und Abschätzungsaspekte.



Expertenbeirat 2022 bis 2024, Phase 3.1

Wir bedanken uns sehr herzlich bei unseren Expertinnen und Experten, die uns in Phase 3.1 mit hilfreichen Impulsen und wertvollen Einblicken unterstützt haben.

Zusammensetzung

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
  • Evangelische Akademie Bad Boll
  • Verband Region Stuttgart
  • Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
  • Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
  • Stadt Reutlingen
  • Holon GmbH,
  • Oberbürgermeister Ehningen
  • Stadt Waiblingen
  • Landeshauptstadt Stuttgart
  • Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ)
  • VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
  • e-mobil BW GmbH
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)